Änderungen bei der Einkommenssteuererklärung 2011
Zum 1. Januar 2011 traten wieder einige Änderungen im Steuerrecht in Kraft. Diese wurden im sogenannten “Jahressteuergesetz 2010″ von der Bundesregierung veranlasst. Angestellte und abhängig Beschäftigte sind in Bezug auf ihre Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit allerdings nicht so stark betroffen. Die wichtigsten Änderungen mit der größten Relevanz für Arbeitnehmer betrifft die Bereiche Arbeitszimmer, ehrenamtliche Pflegetätigkeit, die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung und eingetragene Lebensgemeinschaften.
Lohnsteuerkarte und heimisches Arbeitszimmer: Bisher war man als Arbeitnehmer gewohnt, zum Ende eines jeden Jahres eine Lohnsteuerkarte für das kommende per Post zugesandt zu bekommen. Das ist nun vorbei. Der damit verbundene bürokratische Mehraufwand soll vermieden werden. Ab 2012 gilt daher ausschließlich das elektronische Steuerverfahren. Um das laufende Jahr 2011 zu überbrücken, wird die Gültigkeit der alten Lohnsteuerkarte von 2010 um ein Jahr verlängert. Wer allerdings in diesem Jahr zum ersten Mal steuerpflichtig wird, etwa weil man ein Arbeitsverhältnis eingeht, sollte sich beim zuständigen Finanzamt erkundigen. Alle diejenigen, die einen Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden haben, können nun bis zu 1.250,- Euro pro Jahr steuerlich absetzen. Das gilt aber nur in den Fällen, in denen das Arbeitszimmer als hauptsächlicher Arbeitsplatz gilt, weil der Arbeitgeber keinen eigenen Schreibtisch zur Verfügung stellt. Wichtig etwa für Lehrerinnen und Lehrer oder Bürokräfte.
Besserstellung ehrenamtlicher Vormünder und mehr Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften: Wer als ehrenamtlicher Vormund arbeitet, wird ab diesem Jahr steuerlich etwas besser gestellt. Das betrifft Menschen, die sich beispielsweise um Demenz- oder Alzheimerkranke kümmern oder diese als gesetzliche Betreuer unterstützen. Nach neuer Gesetzeslage können sie nun einen monetären Aufwand bis zu 2.100 Euro absetzen, zuvor waren es lediglich 500 Euro. Die größten Steuervorteile durch die neuen Gesetzesänderungen erhalten allerdings Mitglieder einer sogenannten eingetragenen Lebenspartnerschaft, also die eheähnlichen Lebensgemeinschaften von Homosexuellen. Sie werden zukünftig im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuerrecht gleichgestellt. Ähnliches gilt für den Bereich des Grunderwerbssteuerrechts und für eine Steuerbefreiung bei der Steuerklasse.
Änderungen der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung: In den alten Bundesländern bleibt die Grenze für die gesetzliche Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung bei 5.500 Euro Einkommen pro Monat (das entspricht 66.000 Euro pro Jahr). In den neuen dagegen steigt die Bemessungsgrenze für die gesetzliche RV und die ALV von bisher 4.650 Euro auf 4.800 Euro monatlich (bzw. 57.600 Euro jährlich). Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung wird dagegen bundesweit von bisher 3.750 Euro auf 3.712,50 Euro pro Monat reduziert.
Ich weiss wie kompliziert das Thema ist. Ich habe das Glück, dass mein Freund Steuerberater ist und er mir bei diesem Steuerdschungel helfen kann. Aber für die Leser die mehr wissen wollen finden gute Tipps auch auf Lohnsteuer.de